Hinweisgeberschutzgesetz

Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) setzt die Richtlinie der EU, die sogenannte „Whistleblower-Richtlinie“, um. Die Gemeinde Schkopau hat dazu seit dem 17.12.2023 eine Interne Meldestelle eingerichtet.

Hier können Beschäftigte, sowie Bürger oder Personen, die anderweitig mit der Gemeinde Schkopau dienstlich in Verbindung stehen, Meldungen oder Hinweise über Regel- oder Gesetzesverstöße abgeben.

 

Kontaktdaten der Internen Meldestelle

Postweg:Gemeinde Schkopau
„Interne Meldestelle HinSchG"
Schulstraße 18
06258 Schkopau
per Einwurf in einen gesonderten Briefkasten:Gemeinde Schkopau
„Interne Meldestelle HinSchG"
Schulstraße 18
06258 Schkopau
telefonisch innerhalb der Kernzeiten:03461 / 73 03 629

persönlich innerhalb der Kernzeiten:

(außer gesetzliche Feiertage und Brückentage (Bund, LSA))

Montag:        
Dienstag:     
Mittwoch:      
Donnerstag:  
Freitag:         

09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 14.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 14.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr

 

Kontaktdaten der Externen Meldestelle

Die externe Meldestelle ist beim Bundesamt für Justiz (BfJ) angesiedelt. Meldungen an die externe Meldestelle können über die Website www.bundesjustizamt.de unter Hinweisgeberstelle erfolgen. Bei Verwendung der beiden Links werden Sie auf externe Seiten weitergeleitet.

 


Hinweis

Personen haben die Möglichkeit, frei zwischen einer internen und einer externen Meldung zu wählen.

 

Gesetzestext

Durch Klick auf diesen Link gelangen Sie zum Wortlaut des HinSchG-Gesetzestextes. Dieser ist extern auf einer Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz wiedergegeben.

 

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