Aufforderung zur Anmeldung zum Schulbesuch
Aufforderung an die Erziehungsberechtigten zur Anmeldung Ihrer Kinder zum Schulbesuch im Schuljahr 2027/2028
Sehr geehrte Personensorgeberechtigten,
in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen werden Sie hiermit aufgefordert, Ihr schulpflichtig werdendes Kind an der zuständigen Grundschule anzumelden.
Schulpflichtig für das Schuljahr 2027/2028 werden alle Kinder, die bis zum 30.06.2027 das sechste Lebensjahr vollendet haben.
Kinder, die bis zum 30.06.2027 das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig angemeldet und gegebenenfalls eingeschult werden, wenn sie aus amtsärztlicher Sicht einen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Entwicklungsstand und unter pädagogischen Gesichtspunkten einen entsprechenden Entwicklungsstand erreicht haben, der eine vorzeitige Einschulung rechtfertigt.
Die Anmeldung der betreffenden Kinder erfolgt durch die Personensorgeberechtigten über das Serviceportal Bildungsmanagementsystem (BMS).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem anliegenden Schreiben. Vielen Dank.