Informationen zur Grundsteuer
Über die Grundsteuerbescheide 2024 möchte ich wie folgt informieren:
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B bleiben im Jahr 2025 gegenüber den Vorjahren unverändert. Demnach betragen die Hebesätze für die Grundsteuer A 300 v. H. und für die Grundsteuer B 380 v. H.. Die Information über eine Erhöhung der Hebesätze in der Mitteldeutschen Zeitung (Ausgabe vom 01./02.03.2025) ist falsch.
Bei Fragen zur Festlegung des Messbetrages wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Merseburg.
Bitte beachten Sie, dass alle Grundstückseigentümer jeweils einen separaten Bescheid erhalten. Die Zahlung der fälligen Grundsteuer ist hingegen – unabhängig von der Anzahl der Bescheide – nur einmal zu leisten.
Für alle weiteren Rückfragen können Sie sich gern an die Gemeinde wenden:
finanzen@gemeinde-schkopau.de
03461 7303-730
Die politischen Gremien werden sich Ende des Jahres 2025 nochmals mit der Höhe der Hebesätze befassen. Ziel ist es, ab 2026 die Höhe der Einnahmen auf dem Niveau der Jahre bis 2024 zu halten.
Wir bemühen uns, Ihre Anfragen schnellstmöglich zu beantworten.
Torsten Ringling
Bürgermeister