Hundehaltung anmelden
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor, wenn
- der Hund, nach dem 28. Februar 2009 geboren wurde,
- der Hund der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier , Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander angehört,
- bei dem Hund eine Gefährlichkeit vermutet oder im Einzelfall behördlich festgestellt wurde,
Die Anmeldung beinhaltet auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Über die Anmeldung erteilt Ihnen die zuständige Stelle eine Bescheinigung.
Die von der Hundehalterin oder dem Hundehalter übermittelten Angaben werden in dem Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt gespeichert.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
- Kennnummer des Transponders
- Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
- Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
- Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) erhoben.
Gebühr
Vorführung eines Hundes bei der zuständigen Stelle zur Überprüfung der Kennzeichnung
Gebühr
Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundes
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Verstöße gegen Ge- und Verbote des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (GefHuG ST) sind grundsätzlich bußgeldbewährt und können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt