Feststellung von Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den örtlichen Verlauf einer oder mehrerer Ihrer Flurstücksgrenzen ausgewiesen haben wollen, dann können Sie dies beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) oder bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beantragen.
Im Rahmen eines Grenzfeststellungsverfahrens wird dann der örtliche Verlauf der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstücksgrenzen amtlich bestätigt. Die amtliche Kennzeichnung von Punkten festgestellter Flurstücksgrenzen erfolgt vor Ort durch dauerhafte Grenzmarken, soweit der Verlauf nicht ausreichend durch andere örtliche Gegebenheiten erkennbar ist.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Gebühren fallen an?
Für die Grenzfeststellung werden Gebühren erhoben. Die Gebühren sind abhängig von der Grenzlänge, der Anzahl der festgestellten Grenzpunkte sowie dem Bodenrichtwert.
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt