Grenzfeststellung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den örtlichen Verlauf einer oder mehrerer Ihrer Flurstücksgrenzen ausgewiesen haben wollen, dann können Sie dies beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) oder bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beantragen.
Im Rahmen eines Grenzfeststellungsverfahrens wird dann der örtliche Verlauf der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstücksgrenzen amtlich bestätigt. Die amtliche Kennzeichnung von Punkten festgestellter Flurstücksgrenzen erfolgt vor Ort durch dauerhafte Grenzmarken, soweit der Verlauf nicht ausreichend durch andere örtliche Gegebenheiten erkennbar ist.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Gebühren fallen an?
Für die Grenzfeststellung werden Gebühren und Auslagen für die örtlichen Vermessungsarbeiten und die Registerführung erhoben. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der festzustellenden Grenzpunkte, der Grenzlänge und der Bodenrichtwertzone. Die Auslagen fallen beispielsweise für die Wegstrecke, Grenz- und Vermessungsmarken, Reisekosten und Feldaufwand an. Die örtliche Vermessung und die Auslagen sind umsatzsteuerpflichtig.
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt