Kindertagesbetreuung anmelden
Leistungsbeschreibung
Jedes Kind in Sachsen-Anhalt hat bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres grundsätzlich einen Anspruch auf ein Betreuungsangebot.
Für Krippen- und Kindergartenkinder gilt:
Ihr Kind hat bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf bis zu 8 Stunden Förder- und Betreuungsangebot pro Betreuungstag. Pro Woche besteht der Anspruch auf maximal 40 Stunden. Wenn Ihre familiäre und berufliche Situation eine erweiterte Betreuung erfordern, dann besteht der Anspruch sogar für bis zu 10 Stunden täglich, bzw. bis zu 50 Stunden wöchentlich.
Sie können Ihr Kind jederzeit bei einer Tageseinrichtung oder Tagespflegestelle anmelden.
Für Schulkinder gilt:
Sobald Ihr Kind zur Schule geht, besteht weiterhin ein Betreuungsanspruch für bis zu 6 Stunden pro Schultag. Während der Ferien wird der Umfang auf bis zu 8 Stunden ausgeweitet. Auch hier können Sie aufgrund Ihrer familiären Situation während der Ferien ein erweitertes Betreuungsangebot anmelden. Dann wird Ihr Kind wie bei Krippen- und Kindergartenkindern bis zu 10 Stunden pro Betreuungstag bzw. bis zu 50 Stunden pro Woche betreut.
Ihr schulpflichtiges Kind hat diesen Betreuungsanspruch jedoch nur bis zum Eintritt in die 7. Klasse. Sobald Ihr Kind in die 7. Klasse versetzt wurde, das 14. Lebensjahr aber noch nicht vollendet hat, kann es weiterhin betreut werden, wenn Betreuungsplätze frei sind.
Die Anmeldung muss bei der Schulanmeldung erfolgen. Oder Sie melden die Betreuung mit Beginn des 2. Schulhalbjahres für das folgende Schuljahr an.
An wen muss ich mich wenden?
Die Jugendämter des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt haben die Verantwortung dafür, dass Ihr Rechtsanspruch auf Betreuung auch erfüllt wird.
Die Anmeldung ist in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich geregelt. Sie erfolgt häufig in der jeweiligen Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten oder Hort).
Voraussetzungen
Der Wohnsitz Ihres Kindes, das betreut werden soll, muss in Sachsen-Anhalt liegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie vom zuständigen Jugendamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt oder von Ihrer Gemeinde.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Kostenbeiträge für die Betreuung und die Verpflegung der Kinder an, die von Gemeinde zu Gemeinde variieren.
Wenn Sie mehrere Kinder in Krippe, Kindergarten oder Hort betreuen lassen, zahlen Sie nur für das jeweils älteste Kind den Beitrag. Die Befreiung gilt nur für Krippe und Kindergarten, Hortbeiträge sind stets zu entrichten.
Wenn Sie wenig Einkommen haben, können die Kostenbeiträge auch ganz oder teilweise erlassen werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Betreuung in Krippe und Kindergarten kann jederzeit angemeldet werden.
Für Schulkinder sind für die Anmeldung Fristen zu beachten. Die Betreuung muss entweder bis zur Schulanmeldung erfolgen oder zum Schulhalbjahr für das nächste Schuljahr.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Das Landesverwaltungsamt hält eine Übersicht über Kindertageseinrichtungen bereit.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt