Wohnsitz abmelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie ins Ausland fortziehen, müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde (am ursprünglichen Wohnsitz) persönlich abmelden.
Lösen Sie lediglich einen von mehreren Wohnsitzen im Bundesgebiet auf, können Sie diesen Wohnsitz entweder bei der dortigen Meldebehörde oder bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie verbleiben, abmelden.
An- bzw. Abmeldungen ( Schkopau )
Bitte wenden Sie sich direkt an das Einwohnermelderamt der Gemeinde Schkopau. In den Bürgerbüros der Ortsteile kann Ihnen diesbezüglich leider nicht geholfen werden.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Dr. Laier, RL VII2 BMI
An- bzw. Abmeldungen ( Schkopau )
Die Abmeldung ist von dem Meldepflichtigen oder durch Vertretung (mit Vollmacht) zu erstatten. Für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im elterlichen Haushalt wohnen, sind die Eltern meldepflichtig. Bei Entmündigten hat der gesetzliche Vertreter die Meldepflicht zu erfüllen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt