Bekanntmachung zur Wahl der ehrenamtlichen Schiedspersonen für die Schiedsstelle der Gemeinde Schkopau im Jahr 2025

Auf der Grundlage des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchStG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2001 (GVBl. LSA 2001, 214), mehrfach geändert sowie § 55 neu eingefügt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 08. März 2021 (GVBl. LSA S. 88,89), sucht die Gemeinde Schkopau interessierte Bürgerinnen und Bürger für die Tätigkeit als Schiedsfrau oder Schiedsmann in der Schiedsstelle der Gemeinde Schkopau.

Die Amtszeit der bisher tätigen Schiedsperson endet am 08.10.2025.

Die Schiedsstelle wird mit 2 Schiedspersonen besetzt.

Der Amtsbezirk erstreckt sich über das Gebiet der Gemeinde Schkopau.

Die ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger werden vom Gemeinderat der Gemeinde Schkopau für 5 Jahre gewählt, die Wahl bedarf der Bestätigung und der Berufung durch den Direktor des Amtsgerichtes Merseburg.

Bewerber müssen bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben und sollen in der Gemeinde Schkopau wohnhaft sein.

Die Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Bewerben um das Amt kann sich nicht:

1.     Wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde,

2.     Wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,

3.     Wer in Vermögensverfall geraten ist.

Aussagefähige Bewerbungen senden Sie bitte bis zum 15.08.2025 an

 

Gemeinde Schkopau
Ordnungsamt
Kennwort: Bewerbung Schiedsperson
Schulstr. 18
06258 Schkopau

Mit der Bewerbung ist ein Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und der Nachweis der Beantragung den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Schkopau, den 25.06.2025

 

gez. Ringling
Bürgermeister