Verbot von Feuerwerken auf dem Gemeindegebiet Schkopau

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit einhergehenden Brandgefahr ist das Abbrennen von Feuerwerken im Gemeindegebiet Schkopau bis auf Weiteres verboten.
Ausgenommen hiervon sind Feuerwerke, die durch Inhaber des entsprechenden Erlaubnisscheines nach dem Sprenggesetz durchgeführt werden.

gez. Kuphal
Leiter Ordnungsamt