Der neue Bundesfreiwilligendienst bietet für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren.
Dafür gelten ab dem 01. Juli 2011 folgende Eckpunkte:
Wie wird man Freiwillige/r im Bundesfreiwilligendienst?
Einsatzbereiche des Bundesfreiwilligendienstes:
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Den für Sie jeweils zuständigen Regionalbetreuer finden Sie über die Internetseite des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Es werden keine Gebühren erhoben.
Ihre Pflichtschulzeit muss absolviert sein.
Diese Leistungsbeschreibung wurde freigegeben durch:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Sibille-Hartmann-Str. 2-8
50969 Köln